von Bdolf
1.) Eine etymologische Einordnung: Fug – m.; arch. Heute noch in mit Fug und Recht, aber vgl. das Gegenwort Unfug. Mittelhochdeutsch vuoc, m. „Schicklichkeit“. Hier in der Bedeutung „sich fügen, passen“.
2.) Unfug: m., mittelhochdeutsch unvuoc, m.; Verneinung von dem heute nur noch in Redewendungen vorkommenden Fug.
3.) Vielleicht schafft die Tendenz zur verkürzten Sprache demnächst eine Renaissance des Wortes Fug – ist ja sehr schön kurz.
4.) Wer heute „mit Fug und Recht“ sagt, weiß nicht mehr, was sich da fügt – fügen soll.
5.) Von „Fug“ bleibt nur die „Fuge“. Am Bau und musikalisch.
6.) Einfügen soll man sich – da bleibt nur der Unfug als Widerstandsform.
7.) Bachs „Die Kunst der Fuge“ ist dem Bürger „Die Kunst des Einfügens“.
8.) Allüberall Unfug – die Spaßguerilla hat die Macht übernommen – der Unfug ist Fug; also wird wahrer Unfug zur Pflicht d.h. zur Fug!
9.) Mit Fug und Recht kann man von einer allgemeinen Verwirrung der Begriffe sprechen.