Propädeutikum und Prolegomena zum Thema Bürgerpflicht

Der Jugend zum Geleit

von Bdolf, 21.09.2013, 15:13 Uhr (Zwote Dekade, 1/2)

1.) „Recht(e) ohne Pflicht(en) ist/sind nicht einmal denkbar!“, so spricht der Weise von Königsberg.

2.) Ob man sich 1.) fügt oder es für sich völlig anders handhabt, ist eine Frage der individuellen Gewaltbereitschaft.

3.) „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!“, schwadroniert der Volksmund. Richtig ist, in der Ruhe liegt die Kraft.

4.) Man sagt, der „Wutbürger“ erfülle eine Funktion, wo nicht mehr adäquat funktionierende Politik Lücken im gesellschaftlichen Funktionsgefüge erzeuge. Bei näherem Hinsehen aber sieht sich der „Wutbürger“ einfach in der Pflicht, wenn die Obrigkeit mal wieder zu lasch ist.

5.) „Die Pflicht ruft!“, exclamiert das Individuum, wenn eigentlich das Über-ich zur Ordnung ruft.

6.) Der Volksmund schweigt über die zweite, dritte, vierte ff. Bürgerpflicht.

7.) „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“, so spricht der Widerständler. Lustprinzip geht anders.

8.) „Eheliche Pflichten“ dürfen laut höchstrichterlicher bundesdeutscher Rechtsprechung „nicht lustlos und desinteressiert durchgeführt werden“.* Hände hoch, wer heute noch weiß, was „eheliche Pflichten“ sind –

9.) „Far beyond the call of duty“ nennt es der Angelsachse, wenn eines es besser macht als unbedingt notwendig. Komisch, dass die pflichtbesessenen Deutschen keine direkte Entsprechung kennen.

10.) „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps!“, kennt hinwiederum der Deutsche – es ist so traurig, wie es sich anhört.

11.) Immanuel „Cunt“ Kant überschätzt die Strahlkraft des Sittengesetzes.

12.) „Dankendes Dienen“, „Pflicht – Du süßes Wort!“ – das mag alles seine Bedeutung haben. Meist jedoch nicht. Oder höchstens für Leute, die die Moral-/Philosophieratgeber in der „Zeit“ und der „Süddeutschen“ konsultieren. Oder für andere Schwachsinnige.

(*) Oberlandesgerichtsurteil aus den frühen 60er Jahren


Lichtwolf Nr. 43

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