Einleitung ins Titelthema Bürgerpflicht

Die Schändung sprachlicher Denkmäler… Dem … hat sich die ‚Arbeiter-Zeitung‘ angeschlossen, die es vielleicht für angezeigt hält, auf diese Art, wenngleich nur im Anzeigenteil, die Klassiker zu popularisieren … Es wurde mit Schiller ein vielverheißender Anfang gemacht:

  Nichtswürdig ist die Nation, die nicht

  Ihr Alles freudig setzt an ihre Ehre;

  Drum ist es jedes Bürgers erste Pflicht,

  Eifrig zu trinken Huber-Liköre.

Überall erhältlich.

– Karl Kraus, Die Fackel Nr. 743, Dez. 1926, S. 114

von Timotheus Schneidegger, 21.09.2013, 15:08 Uhr (Zwote Dekade, 1/2)

Im Deutschen ist es schwieriger als im Französischen, über den „Bürger“ zu sprechen. Links vom Rhein unterscheidet man seit Rousseau den Citoyen vom Bourgeois. Während ersterer auch die Angelegenheiten der Polis (cité) als die seinen betrachtet, schert sich letzterer bloß um seinen Vorgarten – vor allem wenn darin Produktionsmittel stehen, mit denen er das Proletariat bescheißen kann. Weil das viel besser geht, wenn alles bleibt, wie es ist, hat es der Bourgeois gern ruhig und gediegen. So auch der deutsche Spießbürger, der seinen Platz im Schutz der Burg, die ihm den Namen gab, eifersüchtig verteidigt, lange nachdem das juste milieu Adel und Klerus als herrschende Klasse abgelöst hat, die von Tugend gern spricht und keine Pflichten kennt, von denen sie sich nicht freikaufen könnte. Gäbe es ihn nur so, diesen Bourgeois! Dann fände der Klassenkampf nicht auch in jedem von uns statt, wo in postdemokratischen Zeiten – wie Metz & Seeßlen diagnostizierten – mit dem Citoyen (dem Gewissen der Demokratie) und dem Bourgeois (dem Nutznießer des Kapitalismus) zwei Seelen in den meisten Brüsten schlagen, die weder zu trennen noch zu versöhnen sind.Lichtwolf Nr. 43 (Bürgerpflicht)

Der Citoyen, der sich in der Pflicht sieht, seine Interessen zugunsten des Gemeinwohls zurückzustellen, ist trotz seiner nörgelnden Besserwisserei „systemrelevant“. Denn er sorgt oft genug für Gentrifizierung, behinderten- und also SUV-gerechte Parkplätze vorm Bioladen und den Boom der Charity-PR. Wo immer die Citoyenne ihrer Demokratie neuen Raum erschließt, schleppt sie mit der Bourgeoise in sich unfreiwillig auch den Kapitalismus ein.

Allesamt bringen sie die Zivilgesellschaft hervor, unter der mit Aristoteles das Streben freier Bürger jenseits von Staat, Ökonomie und Privathaushalt nach dem Guten zu verstehen ist. Wie frei ist jedoch der Bürger, wenn sein Status Bürgerpflichten bedingt?

Pflicht ist ein ???? (gr. sollen) aus moralischen Gründen oder um einer Autorität willen, das via Gewissen oder Nutzenkalkül an die Einsicht in seine Notwendigkeit appelliert und sich damit vom Zwang unterscheidet. Nur darum kann die Bürgerin in die Zwickmühlen der Deontologie geraten und muss sich – als Citoyenne, denn die Bourgeoise verfügt über Anwalt und PR-Manager – darüber den Kopf zerbrechen, ob Handlungen eine intrinsische Moralität haben („Töten ist böse.“) oder nach ihren Konsequenzen zu beurteilen sind („Hitler nicht zu töten ist böse.“). Immerhin betont auch Kants vermeintlich rigoristische Pflichtethik, das Recht zur Ausnahme. Ohne freien Willen sind die Pflichten nicht zu haben, die den Bürger gegenüber den Barbaren, heute: Aussteigern und Abgehängten auszeichnen.

Die Rechte, die in der Antike den Bürger auszeichneten, sind so selbstverständlich geworden, dass es nötig tut, an sie wie an vernachlässigten Pflichten zu erinnern: an der Urteilsfindung von Gerichten wie an der Landesverteidigung mitwirken, Regierung und Gesetzgeber bestimmen, eine Familie gründen, in der Erziehungsrecht und -pflicht kaum auseinanderzuhalten sind. Absolventinnen höherer Schulen wissen, dass der Unterschied zwischen Wahlpflicht- und Neigungsfächern ein und dasselbe Curriculum hier zum kleinsten Übel, da zum höchsten Gut erhebt.

Und so falsch ist das nicht, geht es um die Bürgerpflicht: Pflicht entstammt dem mittelhochdeutschen Verb „pflegen“, das einerseits „für etwas einstehen“, andererseits „betreuen, hegen“ bedeutet. Davon ist das „pflichten“ (in ein Dienstverhältnis nehmen) abgeleitet, heute noch bewahrt in beipflichten, verpflichten und in diversen Komposita des Beamtendeutschs wie steuerpflichtig, meldepflichtig, bestattungspflichtig etc.

Und da man sich als Bürgerin ja irgendwie einbringen muss, seit die Burgen nur noch auf Ortsschildern stehen, kann man sich als Citoyenne doch besser selbst aussuchen, wie und wofür.

Kann man? Muss man? Tut man es? Warum?


Lichtwolf Nr. 43

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