Sex als Arbeit

Eine Apokryphe zu Lichtwolf Nr. 27 (Titelthema: Arbeit).

von Augušt Maria Neander, 15.10.2009, 13:10 Uhr (Neues Zeitalter)

 

Sex ist archetypisch Arbeit. Sex ist körperlich; dient der Subsistenz; Konsumption und Produktion sind eins. Unzweifelhaft ist mit diesen Bestimmungen das weite Feld des Erotischen (Eros hier in seiner vollen und ungeschönten griechischen Wortbedeutung) nicht zureichend abgesteckt.

Sex ist nicht notwendig nur körperlich; Blicke, Gesten, Worte konstitutieren Sex gleichursprünglich. (Allerdings darf guten Gewissens Sex als leiblich im Vollsinne bezeichnet werden in dem Sinn, daß gerade im Sexuellen jeder modernistische Leib-Seele-Dualismus offen als künstlich zutage tritt.)

Sex dient nicht rein prinzipiell der Subsistenz; die weitgefächerten Spielarten in ihrer Breite ohnehin nicht, und selbst der heterosexuelle Vaginalverkehr ist nur in verkürzenden Sexualmoralen teleologisch allein auf die Subsistenz gerichtet, was mittlerweile selbst die katholische Morallehre konzediert. (Vgl. etwa Humanae Vitae Nr. 11) (Wobei freilich zu einem ganzheitlich empfundenen geglückten Leben auch der Eros gehört und damit Sex im leiblichen Sinne subsistent wird.)

Allein das Kriterium der Kongruenz von Konsumption und Produktion gilt in der Unmittelbarkeit des Aktes, sowohl für die Autoerotik wie für wechselseitige sexuelle Zuwendung. (Selbst die bildliche Reproduktion von Sex gibt eine zuvor vorhandene Einheit von Produktion und Konsumption wieder.)

Und dennoch: Daß Sex wesentliche Merkmale der Arbeit zeigt, läßt sich nicht verhehlen. Die abgeschmackte Redensart von der Prostitution als ältestem Gewerbe der Welt mag daher stammen. In das Bild paßt auch, daß (wie Hannah Arendt feststellt), Arbeiten nach ihrer Definition (die die hier verwendete ist) zumeist weiblich konnotiert ist, zumal in der antiken Gesellschaft, die so scharf zwischen dem häuslichen Bereich (als dem der Arbeit) und dem öffentlichen, der Polis, unterscheidet.

Indem von Arbeit gesprochen wird, ist noch lange nichts von Erwerbsarbeit gesagt. Die Analyse des griechischen sozialen Ideals, das so wirkmächtig für unseren Kulturkreis ist, arbeitet ein erstes Moment heraus, das die Schwierigkeit einer Normalität von Sexarbeit begründet. Im griechischen politischen Denken ist das Ideal nicht »Arbeit für alle«, sondern gerade die Unabhängigkeit von der Notwendigkeit des Arbeitens und des Herstellens. Selbst der freie Handwerker, nach heutigem politischem Verständnis als Mittelstand Maß und Stolz der Res publica, galt nichts. Griechisches Ideal ist der Rentier, der vom Ertrag seines Reichtums lebt, ohne die Notwendigkeit eines Erwerbs durch eigener Hände Tun. (Das griechische ἀνάγκη, Notwendigkeit, ist dem Griechen so zuwider, daß dasselbe Wort auch Folter bedeutet.)

Daß Arbeit (im arendtschen Sinn) vom οἶκος, dem häuslichen und wörtlich privaten, also abgetrennten, Bereich, als Thema und Dienstleistung in die öffentliche Sphäre übergeht, wie es heute üblich ist, mag aus griechischer Sicht ein Skandalon sein.

Doch es braucht nicht die aristokratische Moral der Griechen, um das Skandalon des Übertritts zumindest in Sachen Sex zu bewahren. Während andere Bereiche des Arbeitens, Kochen, Waschen, Putzen, eindeutig ihrer Sache nach auch von Familienfremden – Gesinde, Diener, modern: Dienstleistern – erledigt werden können, kommt beim Sex ein emotionales Moment hinzu, ein Moment, das so stark ist, daß es in der christlichen Moral in Gestalt des Ehesakramentes mit allen anderen Aspekten so völlig verschmolzen wurde, daß eine Trennung als Sakrileg empfunden wird.

Dieses Erbe gilt es zu bedenken, wenn man für eine moralische Bewertung den Übersprung von der an sich völlig korrekten Betrachtungsweise von Sex als Arbeit hin zu einer moralischen Unbedenklichkeitserklärung von Sexarbeit als Erwerbsarbeit machen möchte.

Und doch braucht es keine genuin moralische Bewertung.

Eine Sichtweise, die Sexarbeit als völlig unproblematisch sieht, geht von der prinzipiellen Handlungsfreiheit aus, die sich konkretisiert in einer umfassenden Vertragsfreiheit. Nach dieser Sichtweise sind Verträge allein durch den übereinstimmenden Willen der freien Vertragspartner gültig. Dieses Verfahren reicht dann auch aus, um eine vollständige moralische Schätzung vornehmen zu können; Sexarbeit sei also dann moralisch vertretbar, wenn ein ordnungsgemäßer Vertrag vorliegt. Eine derartige Sichtweise übersieht scheinbar den rein rechtlichen Charakter einer auf freies Vertragshandeln abzielenden Argumentation. Moralisch ist in der Tat damit nicht Prostitution, sondern das rechtliche Zulassen von Prostitution.

Eine solche Argumentation nämlich bewegt sich im Rahmen einer politischen Ethik, kann also nicht in der konkreten Sache moralisch von unmoralisch scheiden (eine Kategorie, die nicht dem Mehrheitsentscheid zugänglich ist), sondern allein Legitimität von Illegitimität unterscheiden. Der Staat tut auch gut daran, sich auf eine derartige Einordnung zu beschränken; die Anmaßung einer moralischen Kompetenz (zumindest, soweit er über den Minimalkonsens der Akzeptanz des Individuums als Zwecks an sich hinausgeht) mündet im Letzten in Tugendterror.

Die für eine freiheitliche Politik zu treffende Unterscheidung ist also nicht ein – sei es auch noch so allgemeines – Sittlichkeitsempfinden, sondern die Maximierung des Gedankens der Selbstbestimmung.

Problematisch freilich ist, wenn diese Bedingung der Möglichkeit einer freiheitlichen Politik, die Existenz des zur Selbstbestimmung fähigen Individuums, zu sehr moralisch aufgeladen wird. Indem dem Würdebegriff über seine Definition durch die Zweckformel hinaus (dem kantischen Gebot, den Menschen nicht nur als Mittel zum Zweck zu benutzen, mithin ihn zu einem Objekt zu machen) kontingente moralische Vorstellungen beigegeben werden (etwa die christliche Sexualmoral, die aus einer Binnensicht zwar objektiver Wille Gottes, im Naturrecht und in der Offenbarung verbürgt, ist, aus der Außensicht des weltanschaulich neutralen Staates aber kontingent ist), etwa dergestalt, daß ein freies Vertragshandeln wie Prostitution (oder Paintball) fundamental als unerlaubt bezeichnet wird, wird der Würdebegriff selbst seines eigentlichen Kernes beraubt.

Trotzdem die politische Ethik mit Kategorien der Legitimität operiert, wird so eine Zulassung von Sexarbeit zu einem moralischen Gebot; ein Gebot, daß in Deutschland erst 2001 mit dem Prostitutionsgesetz der rot-grünen Koalition verwirklicht wurde. Der unhaltbare Zustand, der Sexarbeit den primären Nutzen des Staates vorzuenthalten, nämlich die zwangsweise Durchsetzung von Verträgen, wurde damit im Grundsatz behoben. (Eine völlige Vertragsfreiheit schafft das Gesetz nicht; es installiert die Fiktion, daß ein Vertrag erst nach der Arbeit zustande kommt, zumindest dergestalt, daß ein geschlossener, aber nicht im Sexakt vollzogener Vertrag nicht rechtlich eingefordert werden kann. Auch wenn das dem Ideal der völligen Vertragsfreiheit zuwiderläuft, ist es doch eine verständliche Regelung, die der Emotionalität des Aktes gerecht wird. Da sie den zumeist schwächeren Vertragspartner schützt, kann sie auch aus einer ordnungspolitischen Sicht als gerechtfertigt gelten.)

Umso schlimmer, daß dennoch Sexarbeit nicht nur auf einer privaten Ebene des sittlichen Urteilens, sondern auch politisch verurteilt wird. Der jüngst durch die Medien gegangene Fall von Flatrate-Bordellen zeigt die Anmaßungen eines sich moralisch gerierenden Staates: Obwohl die Sexarbeiterinnen selbst, obwohl Hurenverbände nicht nur die Selbstbestimmung des Gewerbes allgemein, sondern auch im Speziellen die Arbeitsbedingungen in den fraglichen Etablissements (die deutlich über dem branchenüblichen Standard liegen) verteidigten, maßte die Politk sich ein moralisches Urteil an. Flatrate-Bordelle hätten der Sittlichkeit zu weichen. Kein Mittel des paternalistischen Staates war zu abgeschmackt; wo das Gesetz nicht das Gewünschte hergab, mußten Hygienebestimmungen und die schiere Demonstration der staatlichen Brachialgewalt (in Gestalt von überdimensionierten Polizeirazzien) herhalten, um die allgemeine Sittlichkeit zu schützen.

Das, daß nämlich der Staat sich zu moralischer Totalität aufspreizt, ist unsittlich. Und nicht der freie Vertrag zwischen freier Hure und Freier.

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