Sinn und Staatlichkeit

»Die Masse ist unwissend, gedächtnislos, unfähig zu urteilen. Die erste Aufgabe eines zivilisierten Staates müßte es sein, die Masse zu beseitigen.« (Alberto Savinio)

von Augušt Maria Neander, 08.06.2007, 19:46 Uhr (Freiburger Zeitalter)

 

Die marxistische Methode hat in den Sozialwissenschaften eine unübertroffene Stärke: Überall legt sie Pathologien frei, überall vermag sie moralisch autoritativ die Guten von den Bösen zu scheiden. Dies erkauft sie freilich mit mangelnder Prognosefähigkeit und völlig absenter Lösungskompentenz.

Und dennoch: Auch wenn sie anscheinend weitgehend destruktiv vorgeht, so zeigen die in ihrer Logik handelnden Demonstranten eben doch legitime Anliegen, die Kollege JF bestreitet. Dies soll zunächst anhand dreier Dimensionen, der Verfahrens-, der Inhalts- und der Lösungsdimension dargelegt werden.

 

Die bloße Verfahrensdimension kann dabei eigentlich außen vor bleiben – daß auch objektiv blödsinnige Demonstrationen Grundrechtsschutz durch den Staat genießen, dürfte unumstritten sein, und JF verlangt auch in der Tat nicht, die Demonstrationen zu unterbinden.

Unbenommen: Die angesprochene Klientel neigt tatsächlich oft zu moralischem Totalitarismus (vgl. dazu in dieser Zeitschrift den Artikel »Keine neue Mitte« des Autors in Ausgabe 2/2005 (Nr. 15), S. 7); die Diskussion mit Linksaußen ist unersprießlich, humorfrei und beständig unter den Auspizien heiligsten Zorns; beständig lauern Sektenbildung und Exkommunizierung, Dogmenstreite und Unfehlbarkeitspostulate. Kann aber allein deshalb schon der Protest als reine »moralische Selbstbefriedigung« abgetan werden? Die Bilanz der Inhaltsdimension ist so schlecht nicht: Exportsubventionen, Patentrecht (TRIPS!), Millennium Development Goals, Klimawandel, das Fehlen internationaler Ordnungspolitik – gleich, welchem Lager man angehört, sollte diese Auswahl doch zumindest als legitimes Diskussionsthema anerkannt werden.

 

»Eine ehrliche Gesinnung und sympathische Absichten sind gar nichts wert« (JF)? – »Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.« (Kant) – doch auch außerhalb scholastischer Zitatenklauberei weist der Autor JFs Postulat der bloßen selbstgefälligen Protestnabelschau zurück. Soviel Hedonismus auch in den Protesten stecken mag: Diese Form der Delegitimierung ist perfide. Die eben doch vorhandenen Anliegen der Demonstranten werden so nicht nur als nicht stichhaltig, sondern von vornherein als nicht einmal satisfaktionsfähig gesetzt.

Dies scheint JF so zu sehen, alsda gilt: »Die afrikanischen Ländern, in denen Mangel und Elend herrscht haben den Protestlern nicht das Geringste zu verdanken.« Damit wird aber die Funktion des Protests verkannt. Wieder hilft eine gut linke (eben doch nicht nur:) Floskel weiter: »Bewußtsein schaffen.« Demonstrationen sind symbolic performances, sie ergänzen den parlamentarischen und außerparlamentarischen Gesetzgebungsprozeß und das persönliche zivilgesellschaftliche Engagement in der Form des Agenda setting. Nicht allein, daß Afrika doch ein Thema der G8 geworden ist: Daß überhaupt komplizierte Themen, die tendentiell wenig sexy sind (wieder: TRIPS und Exportsubventionen), im Diskurs sind – das verdanken wir auch diesen hedonistischen Chaoten.

 

Doch weiter zu Gewalt und Militanz. Entspricht die Frage nach Deeskalationsstrategien und Schuld des Staates tatsächlich der Minirock-Vergewaltigungsdiskussion? Auf der je individuellen Ebene durchaus – keineswegs aber auf der Makroebene. Für den je einzelnen muß immer angenommen werden, er habe auch anders handeln können: Dieses elementare Schuldkriterium ist Indikator seiner Menschheit. Politische Überlegungen dürfen auf dieser Ebene keine Rolle spielen. Jeder Steinewerfer, jeder prügelnde Polizist ist persönlich haftbar zu machen.

Trotz dieser individuell bei den jeweiligen Tätern liegenden Schuld bleibt die zu diskutierende politische Bewertung. Hier versagen die klassischen individuellen Kategorien der Schuldzuschreibungen. An ihre Stelle tritt die bereits vorgeführte Argumentation zur mangelnden Deeskalation. »Und dann der schreckliche, schreckliche Staat« – in der Tat: immer der schreckliche, schreckliche Staat. Und der hat in seine Grenzen verwiesen zu werden – so ist unsere Verfassung konstruiert, so gebietet es die liberale Theorie, und deshalb gibt es neben der Meinungs- und Pressefreiheit auch Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Nicht als Masturbationshilfe für dumme Menschen, sondern um den Staat wirksam zu begrenzen.Wo der Staat seine Rechtsstaatlichkeit vergißt – ist es da so überraschend, daß seine Bürger die ihre vergessen?

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