Evaluation der Lehre des Philosophischen Seminars Freiburg/Breisgau

von dr faustus, 19.04.2004, 20:17 Uhr (Dunkles Zeitalter)

§ 1

Vor dem Schema sind alle gleich:

a) Alle Vorlesungen und Seminare werden nach ein und demselben Schema beurteilt.

b) Alle Dozenten und Dozentinnen werden nach ein un demselben Schema beurteilt. Es gibt keine Bevorzugung aufgrund von Alter, Titel, Geschlecht oder finanzieller Zuwendungen. Nur bei Doktorandinnen kann es im begründeten Einzelfällen zur einer Hilfestellung seitens der Professoren kommen.

§ 2

Die Studenten (sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium) haben kein Mitspracherecht bei der Evaluation. Ebenso sind Historiker grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 3

Die Beurteilung erfolgt nach streng inhaltlichen Gesichtspunkten. Dabei wird ein Punkte-Index eingeführt, der dann stichprobenartig, regelmäßig überprüft wird. Es gilt folgende Punktverteilung:

a) Punkte

Die Erwähnung von Martin Heidegger 10 Punkte

Die Erwähnung von Ernst Jünger 8 Punkte

Die Erwähnung von Hans-Georg Gadamer 7 Punkte

Die Erwähnung von Peter Handke 6 Punkte

Die Erwähnung von Sokrates oder Platon 5 Punkte

Die Erwähnung von Parmenides 4 Punkte

Die Erwähnung von Friedrich Nietzsche 3 Punkte

Die Erwähnung von Edmund Husserl 1 Punkt

Für die oben genannten Philosophen sind die Punkte nur dann zu vergeben, wenn die Autoren in stets positiver Konnotation erwähnt werden.

Sollte an einem dieser Autoren Kritik geübt werden, so sind die jeweils zu vergebenen Punkte von der Gesamtsumme abzuziehen.

b) Strafpunkte

Die Erwähnung von Logik, sofern dies nicht in schmähender Konnotation erfolgt – 5 Punkte

Das Offenlassen oder Zulassen von Fragestellungen, die die eigene Position gefährden – 5 Punkte

Die Erwähnung analytischer Philosophen, sofern dies nicht in schmähender Konnotation erfolgt – 10 Punkte

c) Bonuspunkte

Logik-Witze 5 Punkte

Historiker-Witze 4 Punkte

§ 4

Eine Expertenkommission wertet die einzelnen Veranstaltungen der Dozenten aus und erstellt eine Statistik, die abgeheftet bleibt.

§ 5

Die Dozenten auf den ersten vier Plätzen sind verpflichtet in die Martin-Heidegger-Gesellschaft einzutreten.

§ 6

Der Dozent auf dem letzten Platz wird entweder nach Basel befördert oder ihm wird die Annahme einer Gastprofessur (möglichst im Ausland) nahegelegt.

§ 7

Bei Berufungskommisssionen wird ebenfalls ein Index eingeführt. Dabei gilt: Es wird gezählt, wie oft der Name Martin Heideggers – in positiver Konnotation – fällt. Desweiteren wird die Länge des Vortrages bestimmt. Auf den Berufungsplatz 1 kommt derjenige, der den höchsten Wert H/m (Heidegger pro Minute) hat.

§ 8

Dieser Entwurf tritt offiziell nicht in Kraft.

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